Landesverwaltungsgericht Steiermark

COVID-19

Aktuelle Information aufgrund vermehrter telefonischer Anfragen von Parteien!

Nach einer Änderung im Epidemiegesetz hat das Landesverwaltungsgericht nunmehr Absonderungen von erkrankten Personen, welche länger als 14 Tage dauern, von Amtswegen (dh. ohne Zutun der Partei) zu überprüfen. Die Betroffenen erhalten daher eine entsprechende Erledigung des Gerichtes.

Landesverwaltungsgericht

Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, sieht mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2014 die Einführung eines neuen Rechtsschutzmodells in Verwaltungsangelegenheiten vor.

Mehr zur Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes finden Sie hier.

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Informationen

Parteienverkehr und Amtsstunden:

Montag - Freitag 8.30-12.00 Uhr


 Information: Auch in Krisenzeiten ist das Landesverwaltungsgericht Steiermark ein verlässlicher Garant für raschen und effizienten Rechtsschutz

Service

Hier finden Sie Grundinformationen zur besseren Orientierung für ein Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Steiermark.

Welche Kosten entstehen? Was können Sie tun, wenn Sie eine Frist versäumt haben? Wer hat das Recht auf Akteneinsicht? ...


Weitere Informationen zum Parteienverkehr, den Amtsstunden, den technischen Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Schriftstücke sowie zu Rechtsauskünften finden sie  hier.

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