COVID-19
Aktuelle Information aufgrund vermehrter telefonischer Anfragen von Parteien!
Nach einer Änderung im Epidemiegesetz hat das Landesverwaltungsgericht nunmehr Absonderungen von erkrankten Personen, welche länger als 14 Tage dauern, von Amtswegen (dh. ohne Zutun der Partei) zu überprüfen. Die Betroffenen erhalten daher eine entsprechende Erledigung des Gerichtes.