Amtsstunden - Parteienverkehr

Amtsstunden:

Während der Amtsstunden von Montag bis Freitag, 08.30 - 12.00 Uhr, können schriftliche Anbringen persönlich eingebracht werden. Bei postalisch oder elektronisch übermittelten Anbringen reicht es zur Wahrung der Frist aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.

Schriftsätze, die im elektronischen Verkehr übermittelt oder im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht worden sind, gelten mit dem Tag ihrer Einbringung als eingebracht, und zwar auch dann, wenn sie nach dem Ende der Amtsstunden eingebracht wurden; allfällige Pflichten des Landesverwaltungsgerichts Steiermark zur Vornahme bestimmter Handlungen werden diesfalls jedoch frühestens mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden ausgelöst.

Bei elektronischen Anbringen (per E-Mail oder Fax) sind die technischen Voraussetzungen zu beachten, welche aus der entsprechenden Verfügung der Präsidentin des LVwG Steiermark zu entnehmen sind. Diese finden Sie im Downloadbereich.

 

Parteienverkehr:

Der Parteienverkehr findet im Zeitraum von Montag bis Freitag, 8.30 - 12.00 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung statt.

Die dementsprechende Verfügung der Präsidentin des LVwG Steiermark mit sämtlichen wesentlichen Informationen können Sie dem Downloadbereich entnehmen.