Mündliche Verhandlungen (Vergaberecht)
Hier finden Sie jene anberaumte mündliche Verhandlungen, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Auftragsvergaberechtes zu veröffentlichen sind.
Hinweis auf Präklusionsfolgen (Verlust der Parteistellung im Nachprüfungsverfahren):
Bitte beachten Sie, dass Unternehmer, die durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in Ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig betroffen sein können, Parteistellung in dem Nachprüfungsverfahren genießen. Sie verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen 10 Tagen ab der Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Der in einer Zuschlagsentscheidung für den Zuschlag in Aussicht genommene Bieter verliert seine Parteistellung, wenn er seine begründeten Einwendungen gegen die vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen 10 Tagen ab Zustellung der persönlichen Verständigung über die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erhebt.
Sofern eine mündliche Verhandlung vor Ablauf dieser Fristen stattfindet, können die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden.
Allgemeiner Verhandlungskalender
Ein aktueller Verhandlungskalender des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark - alle Rechtsmaterien betreffend - informiert über sämtliche Verhandlungstermine unter der Rubrik SERVICE / MÜNDLICHE VERHANDLUNGEN.