Datenschutz

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten liegt im besonderen Interesse des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark.

Diese Informationsseite informiert Sie über die Art, den Umfang sowie den Zweck der Erhebung und die Verwendung personenbezogener Daten durch das Landesverwaltungsgericht Steiermark gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Verwendung personenbezogener Daten

Unter personenbezogenen Daten sind sämtliche Informationen zu verstehen, die der Bestimmung einer Person dienen (z.B. Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, Sozialversicherungsnummer usw.) oder Informationen über sie bieten.

Das Landesverwaltungsgericht Steiermark verwendet Ihre personenbezogenen Daten nur in folgenden Angelegenheiten:

·       Im Rahmen von Beschwerdeverfahren
·       Beantwortung von Anfragen
·       Bearbeitung von Anträgen
·       Zurverfügungstellung von Informationen

Für diese Verarbeitungen existieren die nachfolgend beschriebenen Grundlagen:

Gesetz

Das Landesverwaltungsgericht Steiermark erfüllt Rechtspflichten und handelt entsprechend gesetzlicher Grundlagen oder anderer Vorschriften, welche die Verarbeitung von Daten vorsehen. In diesem Fall verarbeiten wir jene Daten, die in den Rechtsvorschriften ausdrücklich genannt sind oder die für die Erfüllung der Rechtspflicht oder der öffentlichen Aufgabe erforderlich sind.

Einwilligung

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten wir von Ihnen freiwillig Daten, welche wir verarbeiten (z.B. Newsletter-Versand). In diesen Fällen erteilen Sie uns eine Einwilligung, damit wir Ihre Daten für genau umschriebene Zwecke verarbeiten dürfen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diese einmal erteilte Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Berechtigtes Interesse

In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, dass das Landesverwaltungsgericht Steiermark Ihre personenbezogenen Daten auch aufgrund eines berechtigten Interesses verarbeitet.

Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie mit dem Landesverwaltungsgericht Kontakt aufnehmen und wir Ihre Daten - wie etwa zur Beantwortung einer Anfrage oder zur Erbringung einer von Ihnen gewünschten Serviceleistung - verarbeiten.

Empfänger personenbezogener Daten

Wie bereits angeführt, verwendet das Landesverwaltungsgericht Steiermark personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung von gesetzlichen vorgesehenen Pflichten sowie zur Wahrung berechtigter Interessen. In bestimmten Fällen werden Daten daher z.B. aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen an weitere Empfänger übermittelt, weil das Landesverwaltungsgericht die Pflicht hat, anderen Gerichten, Behörden bzw. Verfahrensparteien über bestimmte Sachverhalte zu informieren oder wie etwa im Falle der Anfrage eines anderen Gerichts/Behörde (Amtshilfe).

Im Übrigen werden Ihre personenbezogenen Daten nur dann weitergegeben, wenn Ihre Einwilligung vorliegt, dass wir die Daten an bestimmte Stellen weitergeben dürfen.

Darüber hinaus erhalten Auftragsverarbeiter des Landes personenbezogene Daten, sofern sie diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen vertraglich übertragenen Aufgabe benötigen. Sämtliche Auftragsverarbeiter sind durch Vertrag dazu verpflichtet, die erhaltenen Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten.

Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Das Landesverwaltungsgericht Steiermark verarbeitet personenbezogene Daten in personenbezogener Form nur so lange, wie dies für die Erreichung des jeweiligen Zwecks erforderlich ist und löscht sie infolgedessen ehestmöglich. Besteht eine Verpflichtung zur zeitlich darüber hinaus reichenden Dokumentation bzw. Aufbewahrung, werden personenbezogene Daten nach Ablauf dieser Frist gelöscht. 

Sind Daten jedoch aus archivwissenschaftlichen Gründen archivwürdig, so werden diese Daten gerichtsintern archiviert und können dort auch länger verarbeitet werden.

Datensicherheit

Das Landesverwaltungsgericht Steiermark fühlt sich dem Schutz Ihrer persönlichen Daten verpflichtet.

Dazu haben wir alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen gesetzt, um ihre Daten bei der Verarbeitung entsprechend zu schützen und vor Veränderung, Verlust und unzulässigen Zugriffen zu schützen.

Um unberechtigten Zugriff oder die Offenlegung Ihrer Daten zu verhindern und sie vor Missbräuchen oder Zerstörungen zu schützen, sowie die Richtigkeit und die rechtmäßige Nutzung Ihrer Daten zu gewährleisten, verfügt das Landesverwaltungsgericht Steiermark über entsprechende physische und verwaltungstechnische Verfahren zum Schutz und zur Sicherung der erfassten Daten.

Ihre Rechte im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer Daten

Bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten kommen Ihnen die nachstehend angeführten Rechte zu. Zur Wahrnehmung dieser Rechte können Sie sich an den jeweiligen Verantwortlichen wenden, wobei Ihnen diese Rechte im Rahmen der justiziellen Tätigkeit des Landesverwaltungsgerichtes nicht oder nur eingeschränkt zustehen.

Recht auf Auskunft

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten. Dies umfasst Informationen wie etwa den Verarbeitungszweck, die Kategorien der personenbezogenen Daten, deren Speicherdauer sowie etwaige Empfänger.

Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung

Als Betroffene/r haben Sie das Recht, etwaige unrichtige Daten vom Verantwortlichen berichtigen zu lassen. Handelt es sich um unvollständige personenbezogene Daten, so steht Ihnen des Weiteren - jedoch unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - das Recht zu, deren Vervollständigung zu verlangen. Darüber hinaus haben Sie bei Vorliegen bestimmter Gründe einen Anspruch auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, etwa wenn der Verarbeitungszweck erfüllt ist und die Daten daher nicht mehr notwendig sind. Zudem können Sie bei Bestehen der Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen.

Recht auf Widerruf und Widerspruch

In bestimmten Fällen sind wir auf Basis Ihrer abgegebenen Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten berechtigt. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Ein Rückzug Ihrer Einwilligung wirkt für die Zukunft; das bedeutet, dass keine Löschung der bisher verarbeiteten Daten erfolgt. Überdies kommt Ihnen im gegebenen Fall das Recht auf Widerspruch zu, was bewirkt, dass die Daten vom Verantwortlichen grundsätzlich nicht mehr verarbeitet werden dürfen.

Recht auf Datenübertragbarkeit

In bestimmten Fällen kommt Ihnen das Recht auf Datenportabilität zu. Dabei handelt es sich um die Herausgabe Ihrer uns bekannt gegebenen personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.

Recht auf Beschwerde

Im Falle einer dem Datenschutzrecht widersprechenden Datenverarbeitung bzw. bei Verletzung anderer datenschutzrechtlicher Ansprüche besteht im Rahmen der Justizverwaltung ein Beschwerderecht bei der   Österreichischen Datenschutzbehörde.

Kommt es zu einer derartigen Verarbeitung bzw. Verletzung in Ausübung der gerichtlichen Zuständigkeit, haben Sie das Recht dagegen eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht, welches die behauptete Verarbeitung bzw. Verletzung begangen hat, zu erheben. In diesem Fall entscheidet ein Richter über Ihre Beschwerde.

Newsletter des Landesverwaltungsgerichtes

Das Landesverwaltungsgericht informiert unterschiedliche Adressatenkreise über aktuelle Entscheidungen oder medienwirksame Verfahren. Dabei versenden wir Newsletter ausschließlich an registrierte AbonnentInnen und werden darin sämtliche personenbezogenen Daten nur in pseudonymisierter Form weitergegeben.

Sie können sich vom jeweiligen Newsletter jederzeit mit einer E-Mail an lvwg@lvwg-stmk.gv.at oder an die E-Mail-Adresse, von welcher Sie den Newsletter erhalten, abmelden.

Verantwortlicher für den Umgang mit Ihren Daten

Im Datenschutzrecht kommt dem Verantwortlichen eine zentrale Rolle zu.

Dafür verantwortlich ist:

Landesverwaltungsgericht Steiermark
Salzamtsgasse 3
8010 Graz
0316/8029-0
lvwg@lvwg-stmk.gv.at

Ansprechperson im Rahmen der Justizverwaltung ist die Präsidentin des Landesverwaltungsgerichtes, in Ausübung der justiziellen Tätigkeit immer der zuständige Richter bzw. die zuständige Richterin.

Besuch des Internetauftrittes des Landesverwaltungsgerichtes

Die Nutzung des Internetauftrittes des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark ist grundsätzlich ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Aus technischer Sicht kann es allerdings für die Nutzung einzelner Services hierfür abweichende Regelungen geben; diese werden nachstehend angeführt.

Wenn Sie unsere Webseite aufrufen, erhebt und speichert das Land Steiermark Daten über Seitenzugriffe, wie etwa:

·       Besuch der Webseite,
·       Datum und Uhrzeit des Zugriffes auf die Webseite,
·       Art des eingesetzten Browsers und Betriebssystems,
·       anonymisierte IP-Adresse .

In diesem Rahmen behält sich das Land Steiermark vor, Protokollierungen im Falle des Verdachtes einer rechtswidrigen Nutzung zu überprüfen.

Online-Analyse Tool Piwik

Das Land Steiermark setzt auf dem Internetauftritt des Landesverwaltungsgerichtes den Webanalysedienst PIWIK ein, der Cookies verwendet. Dadurch erzeugte Informationen (zum Beispiel Zeit, Ort und Häufigkeit von Webseitenbesuchen einschließlich anonymisierter IP-Adresse) werden an den PIWIK-Server übertragen und gespeichert. Diese Daten werden ausgewertet, um das Nutzerverhalten kennen zu lernen und Statistiken aufzustellen. Dabei werden bei allen Maßnahmen hohe Sicherheitsstandards beachtet. Es findet keine personenbezogene Verwertung statt. Die statistische Auswertung anonymisierter Datensätze bleibt vorbehalten.

Cookies

Die Webseiten des Landesverwaltungsgerichtes verwendet Cookies. Dies sind kleine Textdateien, welche unter Einsatz des Browsers am Speicherort des Webseitenbesuchers abgelegt werden und die Wiedererkennung bei einer Mehrfachnutzung ermöglichen. Oftmals handelt es sich um jedoch auch um sog. "Session-Cookies", die nach dem Besuch der Webseite wieder gelöscht werden.

Cookies dienen der Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit beim Besuch des Internetauftrittes des Landesverwaltungsgerichtes. Deren Einsatz kann in den Browsereinstellungen des Webseitenbesuchers zwar unterbunden werden, allerdings sind als Folge Einschränkungen beim Besuch der Webseite möglich.

Datenschutzbeauftragter

Verantwortliche im öffentlichen Bereich sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dies gilt auch für das Landesverwaltungsgericht, wobei die Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten im Rahmen der justiziellen Tätigkeit davon gesetzlich ausgenommen ist.

Für den Bereich der Justizverwaltung des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark wurde Mag. Paul Plotho als Datenschutzbeauftragter bestellt. Diesen können Sie unter lvwg@lvwg-stmk.gv.at erreichen.

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