Allgemeines

Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, sieht mit Wirksamkeit
vom 1. Jänner 2014 die Einführung eines neuen Rechtsschutzmodells in öffentlich rechtlichen Angelegenheiten vor. Der administrative Instanzenzug innerhalb der Verwaltung wurde mit Ausnahme der Gemeinden abgeschafft und ein gerichtlicher Rechtsschutz eingeführt. Wenn Bürgerinnen und Bürger Rechtsschutz in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts suchen, können sie sich an das Landesverwaltungsgericht wenden. Es handelt sich hierbei um ein Gericht, das durch unabhängige und unparteiische Richterinnen und Richter entscheidet. Vor dem Landesverwaltungsgericht finden in der Regel öffentliche mündliche Verhandlungen statt, in denen der Beschwerdeführer gehört wird. Es besteht kein Anwaltszwang.

Das Landesverwaltungsgericht entscheidet in der Sache mit Erkenntnis, das nach Maßgabe der Rechtsmittelbelehrung bei Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof angefochten werden kann.

Mit 1. Jänner 2014 hat das Landesverwaltungsgericht seine Tätigkeit aufgenommen. Der bis dahin bestehende Unabhängige Verwaltungssenat sowie administrative Berufungsinstanzen und Sonderbehörden wurden aufgelöst.