Landesverwaltungsgericht Steiermark

Landesverwaltungsgericht

Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, sieht mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2014 die Einführung eines neuen Rechtsschutzmodells in Verwaltungsangelegenheiten vor.

Mehr zur Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes finden Sie hier.

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Informationen

Parteienverkehr und Amtsstunden:

Montag - Freitag 8.30-12.00 Uhr

Während der Amtsstunden können schriftliche Anbringen persönlich eingebracht werden. Anbringen können auch postalisch oder elektronisch übermittelt werden. Nähere Informationen dazu finden sie  hier.

Service

Hier finden Sie Grundinformationen zur besseren Orientierung für ein Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Steiermark.

Welche Kosten entstehen? Was können Sie tun, wenn Sie eine Frist versäumt haben? Wer hat das Recht auf Akteneinsicht? ...


Weitere Informationen zum Parteienverkehr, den Amtsstunden, den technischen Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Schriftstücke sowie zu Rechtsauskünften finden sie hier.

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