Tätigkeitsbericht

Nach § 30 StLVwGG hat das Landesverwaltungsgericht jährlich einen Tätigkeitsbericht zu verfassen und der Landesregierung zu übermitteln. Im Tätigkeitsbericht ist auch zu dokumentieren, inwieweit die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gewährleistet ist bzw. in welchen Bereichen Abweichungen bestehen.

Die Tätigkeitsberichte können Sie dem Downloadberich entnehmen.