Geschäftsordnung

Die näheren Regelungen über die Führung der Geschäfte des Landesverwaltungsgerichtes sind in der Geschäftsordnung zu treffen. Die Geschäftsordnung wird von der Vollversammlung auf Vorschlag des Geschäftsverteilungsausschusses erlassen.

Die aktuelle Geschäftsordnung steht Ihnen unter dem Menüpunkt Downloads zur Verfügung.