Landesverwaltungsgerichtsgesetz
Das B-VG überträgt die Zuständigkeit zur Regelung der Organisation und des Dienstrechts der Landesverwaltungsgerichte an die Länder. In Umsetzung dieser Kompetenz hat der Landtag Steiermark das Steiermärkische Landesverwaltungsgerichtsgesetz (StLVwGG, LGBl. Nr. 57/2013), das Gesetz über die Organisation und das Dienstrecht des Landesverwaltungsgerichtes für die Steiermark, beschlossen.
Sie können die aktuelle Fassung des Landesverwaltungsgerichtsgesetzes dem Downloadbereich entnehmen.