Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Sie haben neben der postalischen Übermittlung und der Versendung via E-Mail die Möglichkeit im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) Anbringen (zB Rechtsmittel) gesichert und papierlos an das Landesverwaltungsgericht Steiermark zu übermitteln.

Bei Einbringen von Schriftstücken per ERV ist der Anschriftcode Z016013 zu verwenden.

Bei elektronisch übermittelten Anbringen reicht es zur Wahrung der Frist aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet, gilt diesfalls aber als fristgerecht eingebracht.