Verfahrenseinleitung
Hier werden Einleitungen von Nachprüfungsverfahren gemäß § 8 StVergRG veröffentlicht.
Hinweis auf Präklusionsfolgen (Verlust der Parteistellung im Nachprüfungsverfahren):
Bitte beachten Sie, dass Unternehmer, die durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in Ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig betroffen sein können, Parteistellung in dem Nachprüfungsverfahren genießen. Sie verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen 10 Tagen ab der Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Der in einer Zuschlagsentscheidung für den Zuschlag in Aussicht genommene Bieter verliert seine Parteistellung, wenn er seine begründeten Einwendungen gegen die vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen 10 Tagen ab Zustellung der persönlichen Verständigung über die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erhebt.
Sofern eine mündliche Verhandlung vor Ablauf dieser Fristen stattfindet, können die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden.
Auftraggeber | Vergabeverfahren | Bekämpfte, gesondert anfechtbare Entscheidung | Datum der Bekanntmachung |
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Land Steiermark |
Ausschreibung "Lieferung von Streusalz für den Straßenerhaltungsdienst Steiermark 2025/2026" | Ausschreibung | 29.07.2025 |
Republik Osterreich (Bund), die Bundesbeschaffung GmbH sowie alle weiteren Auftraggeber im Sinne der §§ 4, 166 bis |
„Lieferung von Feuerwehrfahrzeugen mit einem HZG zw. 3,5t und 14t sowie 18t inkl. Wartung und Ersatzteilen" |
Entscheidung vom 18.08.2025, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll („Auswahlentscheidung zum Abschluss der Rahmenvereinbarung") | 28.08.2025 |