Anwesenheitsbestätigung

Die Anwesenheitsbestätigung ist am Schluss des Ladungsschreibens des Landesverwaltungsgerichtes abgedruckt. Diese wird von der zuständigen Richterin oder vom zuständigen Richter am Ende der Einvernahme ausgefüllt und die Anwesenheit bestätigt. Es ist daher notwendig, das Ladungsschreiben zur Verhandlung mitzubringen.