Kostenstelle

Die Kostenstelle ist für die vorläufige Berechnung, Bekanntgabe und Auszahlung von Gebühren der Zeuginnen und Zeugen zuständig.

Leiterin des Referates „Kostenstelle und Haushaltsführung" ist Sandra Samer.

Der Leiterin der Kostenstelle obliegt überdies noch die Wahrnehmung aller Aufgaben als haushaltsführendes Organ gemäß Stmk. Landeshaushaltsgesetz 2014, wie Budgetplanung, Überwachen des Budgetvollzuges, Budgetcontrolling, Durchführung von Aufgaben im Rechnungswesen, Erstellen und Pflege der Kostenrechnung sowie Mitwirkung bei der Erstellung des Landesrechnungsabschlusses.

 

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