Vollversammlung

Die Vollversammlung (§ 9 StLVwGG), welche aus der Präsidentin, der Vizepräsidentin und den übrigen Richterinnen und Richtern besteht, ist von der Präsidentin nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, einzuberufen.
Den Vorsitz führt die Präsidentin. Zu den Aufgaben zählen die Wahl der Ausschüsse (Personalausschuss, Disziplinarausschuss und Geschäftsverteilungsausschuss), die Erlassung der Geschäftsordnung sowie der Beschluss des Tätigkeitsberichts des Landesverwaltungsgerichtes.