Herzlich Willkommen beim Landesverwaltungsgericht Steiermark!
Mit 1. Jänner 2014 wurde ein neues Rechtsschutzmodell in öffentlich rechtlichen Angelegenheiten wirksam. Der administrative Instanzenzug innerhalb der Verwaltung wurde - mit Ausnahme der Gemeinden - abgeschafft und ein gerichtlicher Rechtsschutz eingeführt. In Zukunft können sich Bürgerinnen und Bürger, die Rechtsschutz in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts suchen, an das Landesverwaltungsgericht wenden. Dazu finden Sie auf dieser Homepage nähere Informationen!